Kreisjugendring Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: +49 911 97 73 17 60
Mail: info@kjr-fuerth.de
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Am 01.01.2012 ist eine Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes in Kraft getreten. Danach sind die Landratsämter aufgefordert mit den Trägern der Jugendhilfe eine Vereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung fordert die Träger auf von ihren hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse einzusehen und Personen mit bestimmten Verurteilungen von einer Tätigkeit auszuschließen.
Grundsätzlich sollen alle Mitarbeitenden ein Führungszeugnis vorlegen, aber für bestimmte Tätigkeiten kann davon abgesehen werden. Die Formulierungen sind leider nicht klar formuliert, deshalb haben wir zusammen mit dem Kreisjugendamt des Landkreises Fürth eine Liste zusammengestellt, die Tätigkeiten definiert, für die ein Führungszeugnis (FZ) vorzulegen ist oder davon abgesehen werden kann. Das Kreisjugendamt bittet Sie zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Die Empfehlungen des Kreisjugendamts sind für den Einzelfall immer zu überprüfen, im Zweifel sollte immer ein erweitertes FZ vorgelegt werden.
(*) Hospitaten sind Menschen, die in einer Betreuungstätigkeit Mitarbeiten, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob sie selbst ein solches (Ehren-)Amt ausüben wollen. Die Hospitation ist zeitlich begrenzt und immer unter Aufsicht von qualifiziertem Personal.
Jugendamtsleitung des Landkreis Fürth
Frau Hallenberger
u-hallenberger@lra-fue.bayern.de
+49 911 97 73 12 50
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