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Allgemeines

Der Kreisjugendring fördert im Auftrag des Landkreises Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie die Jugendverbände im Landkreis Fürth oder allgemein Freie Träger der Jugendhilfe.

Die letzten Änderungen

Gültig ab 1. Januar 2023 (Beschluss FVV 2023):

  • Teilnehmenden-Tagessatz bei Freizeitmaßnahmen von 3,30€ auf 3,75€ angehoben.
  • Tagessatz Juleica und Küchenpersonal bei Freizeitmaßnahmen von 5,00€ auf 6,50€ angehoben.

Gültig ab 1. Januar 2021:

  • Teilnehmenden-Tagessatz bei Freizeitmaßnahmen von 2,90€ auf 3,30€ angehoben.
  • Sonderförderung "Stärkung der Jugendverbände" aufgenommen

Gültig ab 1. Januar 2020:

  • Bei Selbstversorger-Freizeitmaßnahmen kann jetzt auch Küchenpersonal zusätzlich gefördert werden.

Gültig ab 1. Januar 2019:

  • Antragsfrist für Jugendbildungsmaßnahmen, ReferentInnenzuschuss, Fahrten und Freizeiten und Kulturmaßnahmen wurde von sechs auf acht Wochen verlängert.

Gültig ab 1. Janaur 2018:

  • Der Fördertitel "I Unvorhergesehene Ausgaben" wurde aufgenommen.