Kreisjugendring Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: +49 911 97 73 17 60
Mail: info@kjr-fuerth.de
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Wegen Corona blieb letztes Jahr das Verbandsfeeling meist auf der Strecke. Damit dieses Jahr durchgestartet werden kann, haben wir eine Sonderförderung aufgelegt.
In Folge der Gesundheitsschutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie wurden die Angebote und die Vernetzung der Jugendarbeit stark reduziert oder haben gar nicht stattgefunden. Infolge dessen befürchten wir große Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Jugendleiter*innen und Mitarbeiter*innen für die verbandliche Jugendarbeit vor allem auf der Ortsebene und Mittleren Ebene.
Mit dieser Sonderförderung möchten wir Maßnahmen bezuschussen, die hauptsächlich oder teilweise der Gewinnung oder Bindung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dienen.
Gefördert werden können Maßnahmen, die als Hauptziel die Anwerbung oder Bindung neuer Mitarbeiter*innen an den eigenen Verband/Gruppe haben, können alle förderfähigen Kosten für die Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Eine zusätzliche Förderung über eine andere Richtlinie des Kreisjugendrings Fürth ist nicht möglich.
Maßnahmen oder Ausgaben können gefördert werden, wenn sie mindestens einem der folgenden Ziele dient:
Gefördert werden 50% der förderfähigen Kosten maximal aber 400€ für Maßnahmen ohne Vorantrag. Mit Vorantrag erhält die*der Antragsteller*in einen Vorbescheid mit einer festgelegten Maximalförderung.
4.1 Förderfähige Kosten
Angerechnet werden hier die anteiligen Pro-Kopf-Kosten der zu werbenden neuen Mitarbeiter*innen:
Die Antragstellung erfolgt bei der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Fürth.
Für eigeständige Maßnahmen, die als Hauptziel die Anwerbung oder Bindung neuer Mitarbeiter*innen an den eigenen Verband/Gruppe haben, können alle förderfähigen Kosten für die Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Eine zusätzliche Förderung über eine andere Richtlinie des Kreisjugendrings Fürth ist nicht möglich.
Sind Zusatzausgaben zur Erreichung des Zwecks dieser Förderung im Rahmen einer (regulären) Maßnahme (z.B. Zeltlager, Aktionstage) nötig, können diese Kosten anteilig gefördert werden. Eine zusätzliche Förderung über eine andere Richtlinie des Kreisjugendrings Fürth ist in diesem Fall nicht förderschädlich.
5.1 Vorantrag
Es steht der*dem Antragsteller*in frei, für Maßnahmen einen Vorantrag zu stellen. Im Falle eines Vorantrags wird ein Vorbescheid erteilt, in dem die maximale Fördersumme beziffert wird. Nur mit Vorantrag kann eine Förderung über 400 € erfolgen. Einer Förderung, die per Vorbescheid zugesagt wurde, wird reserviert, auch wenn die Fördermittel bis zu dem Zeitpunkt der Maßnahme ausgeschöpft wurden (vgl. Punkt 6.).
5.2 Notwendige Unterlagen
Für diese Förderung stellt der Kreisjugendring Fürth begrenzte Fördermittel zur Verfügung, die sich aus den nicht angerufenen Fördermitteln aus 2020 generieren. Anträge können nur bis zur Ausschöpfung dieser Mittel gefördert werden.
Die Richtlinie zur Sonderförderung „Stärkung der Jugendverbände" tritt nach Beschluss durch den Vorstand des Kreisjugendrings Fürth am 2.12.2020 in Kraft.
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