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Zentrale Planungs- und Leitungsmaßnahmen (ZPL)

Die zentralen Planungs- und Leitungsmittel (ZPL) dienen der Finanzierung der allgemeinen Aufwendungen für die Leitung und Geschäftsführung der Verbände.

Zuschüsse für Zentrale Planungs- und Leitungsmaßnahmen (ZPL)

Zweck der Förderung

Die zentralen Planungs- und Leitungsmittel (ZPL) dienen der Finanzierung der allgemeinen Aufwendungen für die Leitung und Geschäftsführung der Verbände.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle im kjr Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände. Antragsteller ist in der Regel die Kreisebene des jeweiligen Verbandes. Sollte für einen Verband keine Kreisebene existieren oder eine Ortsgruppe nicht in der Kreisebene erfasst sein, kann der Antrag auch direkt gestellt werden.

Umfang der Förderung

Unter den Antragstellern, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht haben, werden die Mittel komplett verteilt. Die Höhe der jeweiligen ZPL Mittel berechnet sich im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel aus der Anzahl der Antragsteller (Vergabe von 50% der Mittel) und aus der Anzahl der Ortsgruppen der Verbände im Kreis (Vergabe von 50% der Mittel).

Verfahren

Der Antrag muss eine Liste der aktiven Ortsgruppen enthalten.
Anträge müssen bis spätestens 31. Januar eingereicht sein! Es gilt der Eingangsstempel!