Kreisjugendring Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
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Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.
Zweck der Förderung
Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.
Förderungsvoraussetzungen
Umfang der Förderung
Die Förderung beträgt für jeden jugendlichen Teilnehmer / jede jugendliche Teilnehmerin € 3,75 pro Tag.
MitarbeiterInnen mit JULEICA oder für den Träger hauptberuflich Tätige mit pädagogischer Ausbildung werden mit € 6,50 pro Tag bezuschusst. Küchenpersonal wird mit € 6,50 pro Tag bezuschusst.
Verfahren
Wichtig für die AntragstellerInnen: Zuschussanträge müssen spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein! Es gilt der Eingangsstempel!
Es wird pro Maßnahme in der Regel ein Höchstzuschuß von € 400,- gewährt. Für die Antragstellung notwendig:
Bei Förderung über € 400,- müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Für die Antragstellung notwendig:
Der kjr behält sich vor, zu viel beantragte Zuschüsse gegebenenfalls zurückzufordern.
Zweck der Förderung
Im Rahmen der Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Förderrichtlinie die Verbände und Initiativen.
Umfang der Förderung
Gefördert werden reduzierte Teilnehmendenbeiträge für Geschwisterkinder für Freizeitmaßnahmen gemäß Richtlinie E.
Die Förderung beträgt bis zu € 3,00 pro Geschwisterkind pro Tag
Es wird maximal der Zuschuss gewährt, der auch den Teilnehmenden Geschwisterkindern laut Ausschreibung gewährt wird.
Verfahren
Wichtig für die AntragstellerInnen: Zuschussanträge müssen spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein! Es gilt der Eingangsstempel!
Antragsunterlagen:
Bei gleichzeitiger Antragstellung nach Richtlinie E sind die Ausschreibung und die Teilnehmendenliste nicht doppelt einzureichen.
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