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Freizeitmaßnahmen

Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

Freizeitmaßnahmen

Zweck der Förderung

Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

Förderungsvoraussetzungen

  • Die Dauer der Maßnahme beträgt mindestens sechs Stunden pro Tag
  • Das Alter der Teilnehmenden muss mindestens 7 und darf höchstens 27 Jahre betragen.
  • Zuschüsse werden erst ab einem Mindestbetrag von € 10.- ausgezahlt.
  • Die Gesamtzahl der Teilnehmenden pro Tag muss mindestens 5 betragen.
  • Gefördert werden Teilnehmende aus dem Landkreis Fürth.
  • Zusätzlich können auch Teilnehmende aus den angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten in gleichem Maße gefördert werden. Die Anzahl dieser geförderten Personen beträgt maximal 15% der geförderten Teilnehmenden aus dem Landkreis Fürth.
  • Je angefangene 8 Teilnehmende wird eine Person als MitarbeiterIn anerkannt. Bei gemischten Freizeiten mit weniger als 8 Teilnehmenden werden je ein männlicher Mitarbeiter und eine weibliche Mitarbeiterin bezuschusst.
  • Bei Selbstversorgerfreizeiten wird auch zusätzlich Küchenpersonal anerkannt. Pro angefangene 8 Teilnehmende kann eine Person für die Küche bezuschusst werden.
  • Für Maßnahmen, die gefördert werden sollen, ist Voraussetzung, dass ein Programm nach den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angeboten wird, das über die verbandsspezifischen Interessen hinausgeht.
  • Alpine Skifreizeiten werden nicht bezuschusst.
  • Mindestens eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter muss in Besitz einer gültigen Juleica sein oder für den Antragsteller mit pädagogischer Ausbildung hauptberuflich tätig sein.
  • Honorare für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über 20€ pro Tag und Personalkosten sind nicht förderfähig.

Umfang der Förderung

Die Förderung beträgt für jeden jugendlichen Teilnehmer / jede jugendliche Teilnehmerin € 3,75 pro Tag.
MitarbeiterInnen mit JULEICA oder für den Träger hauptberuflich Tätige mit pädagogischer Ausbildung werden mit € 6,50 pro Tag bezuschusst. Küchenpersonal wird mit € 6,50 pro Tag bezuschusst.

Verfahren

Wichtig für die AntragstellerInnen: Zuschussanträge müssen spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein! Es gilt der Eingangsstempel!

Es wird pro Maßnahme in der Regel ein Höchstzuschuß von € 400,- gewährt. Für die Antragstellung notwendig:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung der Maßnahme
  • Ausfüllen des Rechnungsfeldes

Bei Förderung über € 400,- müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Für die Antragstellung notwendig:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung der Maßnahme
  • Abschlussbericht mit folgendem Inhalt:
    • Zielsetzung der Maßnahme
    • tatsächlicher zeitlicher Ablauf
    • Art der Maßnahme
  • Ausfüllen des Rechnungsfeldes

Der kjr behält sich vor, zu viel beantragte Zuschüsse gegebenenfalls zurückzufordern.

Geschwisterzuschuss

Zweck der Förderung

Im Rahmen der Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Förderrichtlinie die Verbände und Initiativen.

Umfang der Förderung

Gefördert werden reduzierte Teilnehmendenbeiträge für Geschwisterkinder für Freizeitmaßnahmen gemäß Richtlinie E.
Die Förderung beträgt bis zu € 3,00 pro Geschwisterkind pro Tag
Es wird maximal der Zuschuss gewährt, der auch den Teilnehmenden Geschwisterkindern laut Ausschreibung gewährt wird.

Verfahren

Wichtig für die AntragstellerInnen: Zuschussanträge müssen spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein! Es gilt der Eingangsstempel!
Antragsunterlagen:

  • Zuschussantrag
  • Teilnehmendenliste
  • Ausschreibung der Maßnahme

Bei gleichzeitiger Antragstellung nach Richtlinie E sind die Ausschreibung und die Teilnehmendenliste nicht doppelt einzureichen.