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Unvorhergesehene

Unwetter, Ersatzbeschaffungen für unerwartete Schäden und ähnliches können eine Freizeitmaßnahme mit unvorhersehbaren Kosten belasten. Diese Fördermittel sollen dem Kreisjugendring Fürth die Möglichkeit geben in solchen Fällen eine finanzielle Unterstützung leisten zu können.

Unvorhergesehene Ausgaben

Zweck und Gegenstand der Förderung

Unwetter, Ersatzbeschaffungen für unerwartete Schäden und ähnliches können eine Freizeitmaßnahme mit unvorhersehbaren Kosten belasten. Diese Fördermittel sollen dem Kreisjugendring Fürth die Möglichkeit geben in solchen Fällen eine finanzielle Unterstützung leisten zu können.

Fördervoraussetzungen

  • Es wurde ein förderfähiger Antrag nach Richtlinie E Freizeitmaßnahmen gestellt.
  • Die erhöhten Kosten sind auf ein Ereignis oder einen Umstand zurückzuführen, der nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar war.

Umfang der Förderung

  • Es sind nur die Kosten förderfähig, die durch das Ereignis bzw. den Umstand entstanden sind. Kosten, die auf normalen Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht förderfähig.
  • Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand

Verfahren

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Richtlinie E Freizeitmaßnahmen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Detaillierte Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der gesamten Maßnahme
  • Belegkopien der Zusatzausgaben
  • Üblicherweise legt der Antragsteller seinen Antrag im Vorstand dar.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand am Ende des Haushaltsjahres