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Freizeitmaßnahmen Härtefälle

Im Rahmen der Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Förderrichtlinie die Verbände und Initiativen. Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll eine Teilnahme an Freizeitmaßnahmen ermöglicht werden, die sich deren Familien finanziell nicht leisten können.

Freizeitmaßnahmen - Härtefälle

Im Rahmen der Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Förderrichtlinie die Verbände und Initiativen.

1. Zweck und Gegenstand der Förderung

Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll eine Teilnahme an Freizeitmaßnahmen ermöglicht werden, die sich deren Familien finanziell nicht leisten können.

2. Umfang der Förderung

Reduziert der Antragsteller (Freier Träger der Jugendhilfe) den Teilnehmendenbeitrag für ein oder mehrere Teilnehmende im Sinne der Ziffer 1, kann der so entstandene Eigenanteil des Trägers durch den KJR gefördert werden.

Gefördert wird bis zu 75% des Eigenanteils, maximal aber 300 € pro Teilnehmenden.

3. Verfahren

Antragstellung

Mit dem Antrag bestätigt der Antragsteller die Notwendigkeit der Förderung.

Anträge müssen bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendring eingehen, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Für später eingehende Anträge kann eine Beschlussfassung vor Maßnahmenbeginn nicht gewährleistet werden.

Antragsunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Abrechnung

Bis spätestens sechs Wochen nach der Maßnahme hat der Träger der Maßnahme einen Teilnahmenachweis der geförderten Teilnehmenden einzureichen.

Nachweisunterlagen:

  • Teilnehmerliste der Maßnahme mit Unterschriften

Der kjr behält sich vor, zu viel beantragte Zuschüsse gegebenenfalls zurückzufordern.

Es Besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.