Kreisjugendring Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: +49 911 97 73 17 60
Mail: info@kjr-fuerth.de
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Der Kreisjugendring Fürth (KJR) ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R. (BJR), insofern ist keine Mitgliedschaft beim KJR, sondern nur beim BJR mit einem Vertretungsrecht beim KJR möglich.
Jugendorganisationen, die Mitglied im Bayerischen Jugendring werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Als Mitgliedsorganisation des BJR ist man "anerkannter Träger der Jugendhilfe" nach §75 SGB VIII. Dies ist u.a. Voraussetzung, um Zuschüsse der öffentlichen Hand zu beantragen.
Die Mitgliedschaft im BJR ist kostenfrei.
Gliederungen eines Jugendverbandes, der bereits im BJR Mitglied ist, müssen lediglich beim KJR die mindestens einjährige Aktivität im Landkreisgebiet nachweisen, der Vorstand beschließt dann über das Vertretungsrecht.
Eine örtliche Jugendgruppe, die noch nicht Mitglied des BJR ist, benötigt eine Jugendordnung (eigene Satzung oder Jugendparagraph in der Satzung des Muttervereins), aus der die Erfüllung o.g. Aufnahmevoraussetzungen hervorgehen. Außerdem muss sie mindestens ein Jahr im Landkreis aktiv sein.
Gerne kann man sich an den KJR wenden, wir können bei der Erstellung einer Jugendordnung helfen. Die Gründung eines Rechtsträgers (z.B. eingetragener Verein) ist nicht notwendig.
Der KR und der BJR prüfen dann die Aufnahmevoraussetzungen. Sind diese erfüllt, schlägt der Vorstand der Vollversammlung vor, dem BJR eine Aufnahme der Jugendgruppe zu empfehlen. Der Landesvorstand wird die Jugendgruppe dann i.d.R. auch in den BJR aufnehmen.
Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, aktiv im KJR mitzuwirken, das bedeutet, insbesondere an den zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen teilzunehmen.