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Wofür ist der Landkreis zuständig?

Wofür ist der Landkreis zuständig? (in Abgrenzung zur Gemeinde)

Die unterste Verwaltungsebene ist die Gemeinde. Je nach Größe haben diese das Recht sich Markt oder Stadt zu nennen. Der Chef einer Gemeinde ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Bürgermeister und Gemeinderat entscheiden über Maßnahmen der Gemeinde zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

Beispiele:

  • Wasserversorgung
  • Stromversorgung
  • Straßenbau
  • Kindergärten
  • Grund- und Mittelschulen
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Bücherei
  • Baugebiete
  • ...

Für manche Aufgaben ist eine Gemeinde alleine zu klein. Hierfür gibt es Landkreise als Zusammenschluss mehrerer Gemeinden. Der Chef eines Landkreises ist die Landrätin oder Landrat. Der Landrat und sein Kreistag entscheiden über Angelegenheiten, denen mehrere Gemeinden gemeinsam nachkommen müssen.

Beispiele:

  • Müllentsorgung
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Radwege
  • Kreisstraßen
  • Die Ausstattung von Realschulen, Gymnasien, Förderzentren
  • Krankenhaus
  • Führerscheinstelle/ KfZ-Zulassung
  • Umweltschutz
  • ...

Kreisfreie Städte, wie z.B. Fürth oder Nürnberg, sind so groß, dass sie all diese Aufgaben alleine bewältigen können.