Kreisjugendring Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: +49 911 97 73 17 60
Mail: info@kjr-fuerth.de
Suche
Leichte Sprache
Für nach Richtlinien des Bayerischen Jugendrings geförderte Jugendbildungsmaßnahmen können zusätzliche Mittel beantragt werden.
BJR Richtlinie
Gegenstand der Förderung
Für nach Richtlinien des Bayerischen Jugendrings geförderte Jugendbildungsmaßnahmen können weitere Mittel beantragt werden.
Umfang der Förderung
Gefördert werden TeilnehmerInnen aus dem Landkreis Fürth.
Die Zuschusshöhe beläuft sich für jugendliche TeilnehmerInnen auf 6 € pro Tag. MitarbeiterInnen erhalten den gleichen Satz.
Verfahren
In der Regel ist eine Antragsstellung beim Bayerischen Jugendring Voraussetzung. Über Abweichungen von dieser Regel entscheidet die Vorstandschaft. Dem kjr vorgelegt wird eine Kopie des Antrages und der nötigen Unterlagen, die dem Bayerischen Jugendring zugehen müssen.
Diese Kopie muss spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Zuschüsse werden erst ab einem Mindestbetrag von € 10,00 ausgezahlt.
Die Richtlinien des kjr und des BJR gelten analog.
Teilen:
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: +49 911 97 73 17 60
Mail: info@kjr-fuerth.de